• Jugendberatung & -hilfe

Jugendberatung & -hilfe

In der Jugendhilfe und -beratung der AWO Familienzentrum gGmbH steht der Mensch in seiner individuellen Lebenssituation im Mittelpunkt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung und Weltanschauung. Die Mitarbeitenden sind neben ihrer sozialpädagogischen Qualifikation in spezifischen arbeitsfeldbezogenen Fachbereichen ausgebildet. Sie arbeiten aufgrund ihrer unterschiedlichen Einsatzgebiete als interdisziplinäres Team zusammen.

Die Schlüssel für unsere Ziele sind

  • Partizipation
  • Innovation
  • Transparenz.

Das macht uns zu einem zuverlässigen Partner.

Ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist die Jugendhilfe im Strafverfahren. Sie wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) straffällig werden und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Angebote sind an jene des Jugendamtes angegliedert.

Die ambulanten Jugendgerichtshilfemaßnahmen

  • werden durch sozialpädagogische Fachkräfte durchgeführt.
  • orientieren sich in erster Linie am Hilfebedarf des jungen Menschen und nicht vorrangig an der von ihm begangenen Straftat.

Zwischen den Betreuer*innen (amb.Jugendgerichtshilfemaßnahmen) und den Betroffenen wird eine intensive Einzelfallarbeit angestrebt. Regelmäßige Treffen führen dabei zu einer vertrauensvollen, belastbaren Beziehung. Um dies gewährleisten zu können, praktizieren wir eine aufsuchende, flexible und mobile Soziale Arbeit.

Die ambulante Jugendgerichtshilfemaßnahmen sind am gesamten Strafverfahren mit wesentlichen Mitwirkungsrechten beteiligt.

Weitere Angebote:

  • Anti-Gewalt-Training
  • Beratung junger Menschen im Landkreis Leipzig, die Hilfe benötigen
  • Information und Beratung
  • Begleitung im gesamten Strafverfahren
  • Betreuungsweisung mit und ohne gerichtliche Festlegung
  • Mitwirkung bei Haftentscheidungen
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • sozialer Trainingskurs
  • Prüfung, ob erzieherische Hilfen erforderlich sind
  • Nachbetreuung
  • Kooperation mit Schulen, Sachverständigen und anderen Beteiligten
  • die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bei persönlichen, familiären und schulischen bzw. beruflichen Problemen zu helfen sowie soziale Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (Auftrag aus § 1 SGB VIII)
  • die Betroffenen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und bei der eigenständigen und verantwortlichen Gestaltung ihres Lebens zu unterstützen und damit zu vermeiden, erneut straffällig zu werden (Auftrag aus § 1 SGB VIII)
  • zu einem angemessenen Abschluss des Verfahrens beizutragen

Region Muldental
Die ambulanten Jugendgerichthilfemaßnahmen der AWO Familienzentrum gGmbH für den Landkreis Leipzig haben ihren Sitz in der Außenstelle Freizeittreff „Fritz“ in Grimma, Frauenkirchhof 1. Die Einrichtung liegt zentral und ist direkter Anlaufpunkt für Klienten, deren Bezugspersonen und Kooperationspartner.
Die Einzugsgebiete:

  • Region Grimma/Muldental,
  • “Süd/Kohrener Land“(Bad Lausick und Otterwisch),
  • Südraum „Partheland“ (Parthenstein, Belgershain, Naunhof).

Es besteht auch die Möglichkeit, Personen aus anderen Sozialräumen zu begleiten (Sozialraum Wurzen).

Region Döbeln
Die ambulanten Jugendgerichtshilfemaßnahmen der AWO Familienzentrum gGmbH für Döbeln haben ihren Sitz in der Nordstraße 2 in Döbeln.

Einzugsgebiet:

  • Mittelsachsen.

Ambulante Jugendgerichtshilfe-
maßnahmen Region Muldental

Frauenkirchhof 1
04668 Grimma
Tel:   03437 / 94 78 985
Fax: 03437 / 94 78 986

Mail: massnahmen-jgh@awo-familienzentrum.org

Nicole Handke und Nadine Ubl

 Ambulante Jugendgerichtshilfe-
maßnahmen Region Döbeln

Nordstr. 2
04720 Döbeln
Tel.: 03431 / 62 59 34
Fax: 03431 / 67 86 21

Mail: massnahmen-jgh-dl@awo-familienzentrum.org

Anke Lilienthal und Carolin Gutzeit