AWO Sozialpädagogische Familienhilfe
Stecknadelallee 1
04668 Grimma
Telefon 03437 / 74 93 01 6
spfh@awo-familienzentrum.org
Leitung: Silvio Schulz
Aufgaben der Hilfe zur Erziehung
Die Aufgaben der sozialpädagogischen Familienhilfe sind in § 31 SGB VIII geregelt.
Sie …
- begleitet und berät Familien mit Kindern ab Geburt bis zum Schuleintritt.
- stärkt Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit.
- beantwortet Fragen zur Entwicklung und Erziehung.
- steht in belastenden Situationen im Bereich Partnerschaft bzw. bei Trennung bei.
- unterstützt bei Fragen zu Möglichkeiten finanzieller Hilfe und bei Anträgen/Formularen rund ums Kind.
- unterstützt bei Behördengängen.
- beantwortet Fragen zur Ernährung und Gesundheit sowie berät zu Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben.
- hilft bei der Beziehungsgestaltung zum Kind, der Gestaltung der Geschwisterbeziehung sowie der Beziehungsgestaltung zu Großeltern oder Bonuseltern u.a.
- berät über Freizeitangebote sowie Unterstützungsmöglichkeiten im näheren Umfeld.
- beantwortet alle anderen Anliegen/Fragen rund ums Kind, Familie und Partnerschaft.
Der Weg zur SPFH
Das Jugendamt stellt einen Bedarf fest und entscheidet über die Bewilligung der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH).
Kosten
Die Finanzierung übernimmt das Jugendamt. Für die betroffenen Familien ist die Hilfe mit keinen Kosten verbunden.